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Arbeitsrecht

 

Unsere Leistungen

 

Im Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Arbeitgeber wie Arbeitnehmer außergerichtlich und gerichtlich. Speziell im Individualarbeitsrecht stehen wir Ihnen bei der Begründung von Arbeitsverhältnissen, bei Problemen innerhalb bestehender Arbeitsverhältnisse oder bei der Beendigung von Arbeits-verhältnissen zur Seite. Daneben stellen wir für Sie auch die notwendigen Bezüge zu wichtigen anderen Rechtsgebieten wie dem Sozialrecht und in der Bedeutung mehr und mehr zunehmend zum Recht der betrieblichen Altersvorsorge her. Unser Leistungsspektrum lässt sich stichpunktartig wie folgt zusammenfassen:

• Individuelle Gestaltung und Überprüfung von Mitarbeiterverträgen

• Vertretung bei Streitigkeiten während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses

• Vertretung bei Kündigungsstreitigkeiten

• Unterstützung bei Aufhebungsverhandlungen und Ausarbeitung von Aufhebungsverträgen

• Vertretung bei nachvertraglichen Streitigkeiten

Ihr Ansprechpartner

RA Steffen Kazmaier