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Handels - und Gesellschaftsrecht

 

Unsere Leistungen

 

Wir befassen uns mit zivilrechtlichen Problemen der Kaufleute, für welche teilweise neben oder anstatt der allgemeinen privatrechtlichen Normen vor allem die im Handelsgesetzbuch gefaßten Regelungen, aber auch Handelsbräuche eine Rolle spielen. Besonderheiten entstehen auch auf diesem Gebiet durch geltende Internationale Vereinbarungen und durch die Sonderregelungen hinsichtlich der Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen unter Kaufleuten. Neben den aus den bloßen Handelsgeschäften resultierenden Streitigkeiten, kommt den gesellschaftsrechtlichen Konflikten der Personenvereinigungen des Privatrechts insbesondere der Personenhandels- und Kapitalgesellschaften eine besondere Bedeutung zu. Diesbezüglich sind wir insbesondere in den die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Kommanditgesellschaft, die eingetragenen Genossenschaft, die Aktiengesellschaft und die offenen Handelsgesellschaft betreffenden Bereichen beschäftigt. Unsere Beratung hierbei betrifft Fragen, welche bei der Gründung der Gesellschaft entstehen oder welche die Satzungsänderungen, die Beschlussfassung, eine beabsichtigte Sitzverlegung, die Kapitalherabsetzung oder -erhöhung oder die Gestaltung von Geschäftsführerverträgen betreffen. Ebenso beraten wir Mandanten bei Problemen der Haftung der Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Liquidatoren. Unsere gesellschaftsrechtliche Beratung reicht von der Phase der Gründung, über den alltäglichen Geschäftsbetrieb bis zur Umwandlung oder Liquidation der Gesellschaft.

 

Ihre Ansprechpartner

RA Dr. Hans-Otto Binder