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Zwangsversteigerungsrecht

 

Unsere Leistungen

 

Fachkundige Informationserteilung und eingehende Beratung im Zwangsversteigerungsrecht ist unabdingbar. Im gesamten Zwangsversteigerungsgesetz geht es in der Regel um schwierige Rechtsfragen, die auch andere Rechtsgebiete berühren und oftmals nur schwer verständlich sind.

Wir bieten Ihnen Beratung und Vertretung insbesondere in folgenden Bereichen

• Wie kann man eine Zwangsversteigerung verhindern?

• Welche Konsequenzen hat die Beschlagnahme?

• Unter welchen Voraussetzungen ist eine Beschwerde aussichtsreich?

• Wie kann man gegen ein Sachverständigengutachten vorgehen?

• Wann hat eine einstweilige Einstellung auf Antrag des Schuldners Aussicht auf Erfolg?

• Was ist das Geringste Gebot?

• Was ist das Höchstgebot? Welche Position hat der Schuldner nach dem Zuschlagsbeschluss?

• Wie funktioniert das Prinzip der so genannten Rangklassen?

• Welche Bedeutung hat die 7,5/10-Grenze und die 5/10-Grenze im Zusammenhang mit dem Verkehrswert?

• Wie läuft ein Zwangsversteigerungsverfahren ab?

• Was ist der Inhalt einer so genannten Bietvollmacht?

• Wie steht die Zwangsverwaltung zur Zwangsversteigerung?

• Welche Rechte hat der Ersteigerer ab dem Zuschlag?

• Was geschieht, wenn der Ersteigerer nicht zahlt?

Ihre Ansprechpartner

RA Dr. Hans-Otto Binder