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Franchiserecht

 

Unsere Leistungen

 

Franchise ist die derzeit wohl modernste Form einer gewerblichen Tätigkeit. Durch die Auswahl des richtigen Franchisesystems kann ein Existenzgründer schnell die Gewinnzone erreichen. Durch die Auswahl des falschen Systems ist er schnell in der Gefahr der Insolvenz!

Durch die Zurverfügungstellung von know-how, Werbung, Markenzeichen und vorgeplanten Geschäfts- und Arbeitsabläufen wird gewerblichen Existenzgründern der Marktzugang und der Aufbau eines Unternehmens über ein Franchisesystem erleichtert. Dennoch kann es in solchen Systemen über Rechte und Pflichten, vor allem auch von Wettbewerbsverboten kommen.

Am Markt sind eine Vielzahl unseriöser Systeme etabliert, die dem Franchisenehmer eine gewinnbringende selbständige Tätigkeit gar nicht ermöglichen, sondern nur darauf ausgerichtet sind, dem Franchisegeber ein Maximum an Gewinn zu verschaffen. Nur durch kompetente Beratung im Vorfeld des Abschlusses eines Franchisevertrages kann eine existenzbedrohende Lage vermieden werden.

Wir beraten Mandanten bei der Auswahl des richtigen Franchisepartners und den Grundzügen von Franchisesystemen. Außerdem beraten wir bei der Gründung und Modifizierung von Franchisesystemen. Im Streitfall bieten wir eine umfassende außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Franchisegebern und –nehmern.

 

Ihre Ansprechpartner

RA Tilmann Mögle