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Handelsvertreterrecht

 

Unsere Leistungen

 

 

Eine effektive Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen erfolgt über den Einsatz von Handelsvertretern. Ohne das Risiko, das eine abhängige Beschäftigung von Vertreibspersonal mit sich bringt können sich Firmen Wissen und Fähigkeiten dritter Personen nutzbar machen, der Handelsvertreter. Der Handelsvertreter selbst ist als selbständig am Markt Tätiger nicht in das enge Korsett eines Angestelltenverhältnisses geschnürt. Er kann für verschiedene Auftraggeber tätig sein und dadurch sein Vertriebsangebot verbreitern sowei wirtschaftliche Chancen der Selbständigkeit nutzen.

Wir beraten sowohl Firmen als auch Handelsvertreter bei:

der Formulierung von Handelsvertreterverträgen

Ausgestaltung von handelsvertreterbasierten Vertriebssystemen

Auslegung bestehender Handelsvertreterverträge

Regelung von vertraglichen und nachvertraglichen Wettbewernsverboten

Schaffung von Provisionssystemen

Auch bei der Interessenvertretung im Streitfällen stehen wir unseren Mandaten zur Seite.

 

Ihr Ansprechpartner

RA Tilmann Mögle